Finanzierungsmodell

Finanzierungsmodell als GmbH mit dem
Mietshäuser Syndikat

Adlerstr. 12
79098 Freiburg
Tel.: +49 761 281892 (AB)
E-Mail: info@syndikat.org
https://www.syndikat.org

Allen gemeinsam ist der kollektive Wunsch nach einem Haus, in dem es sich selbstbestimmt leben lässt, dem nicht irgendwann die Zwangsräumung oder Abrissbirne winkt; mit bezahlbaren Räumen, die nicht durch Hausverkauf oder Umnutzung latent bedroht sind. Dieser Wunsch steht am Anfang eines jeden Projekts.
Infos zum Syndikat:
170 Hausprojekte und 16 Projektinitiativen bilden einen festen Verbund. Das Bindeglied, das diesen Verbund herstellt, heißt Mietshäuser Syndikat. Jedes dieser bestehenden Hausprojekte ist autonom, d. h. rechtlich selbstständig mit einem eigenen Unternehmen, das die Immobilie besitzt. Jedes hat die Rechtsform der GmbH, der „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“.
Bei allen ist das Mietshäuser Syndikat an der Haus-GmbH beteiligt mit etwa 25 000€, damit ein Hausverkauf für alle Zeiten ausgeschlossen ist, und alle haben sich verpflichtet, Beiträge zum gemeinsamen Solidarfonds zu bezahlen.
Diese Haus-GmbH hat genau zwei Gesellschafter, zum einen den Hausverein, also wir, zum anderen das Mietshäuser Syndikat als eine Art Kontroll- oder Wächterorganisation: In bestimmten Angelegenheiten wie Hausverkauf, Umwandlung in Eigentumswohnungen oder ähnlichen Zugriffen auf das Immobilienvermögen hat das Mietshäuser Syndikat Stimmrecht; und zwar genau
eine Stimme. Die andere Stimme hat der Hausverein. Das hat zur Folge, dass in diesen Grundlagenfragen eine Veränderung des Status quo nur mit Zustimmung beider Gesellschafter beschlossen werden kann: Weder der Hausverein noch das Mietshäuser Syndikat können überstimmt werden.
Somit ist es fast unmöglich mit dem Objekt zu spekulieren oder es wieder zu veräußern. Das Projekt mit der Idee soll bestehen bleiben. So ist es gewährleistet, dass wir unseren Lebensabend,und oder unsere Nachkommen, hier verbringen können, ohne Angst haben zu müssen, dass das Projekt scheitert oder verkauft wird.
Menschen können ein oder ausziehen.
Damit aber das Selbstbestimmungsrecht der Mieter*innen nicht von der „Kontrollorganisation“ ausgehebelt werden kann, ist das Stimmrecht des Mietshäuser Syndikats auf wenige Grundlagenfragen beschränkt. Bei allen anderen Angelegenheiten hat generell der Hausverein alleiniges Stimmrecht: Wer zieht ein? Wie werden Kredite besorgt? Wie wird umgebaut? Wie hoch
ist die Miete? Diese Entscheidungen und die Umsetzung ist alleinige Sache derjenigen, die im Haus wohnen und arbeiten.
Die Satzung der GmbH heißt „Gesellschaftsvertrag“, hier werden die oben genannten Regelungen verbindlich vereinbart. Auch der Zweck der Gesellschaft wird festgelegt.
Dieses Modell der Haus-GmbH ist allen Syndikatsprojekten gemeinsam. Es beruht auf einem Vorschlag von Matthias Neuling (Auf fremden Pfaden. Ein Leitfaden der Rechtsformen für selbstverwaltete Betriebe und Projekte, Berlin 1985).

Keine Genossenschaft
Die Hausprojekte im Mietshäuser Syndikat sind von der Idee her genossenschaftliche Projekte. Trotzdem wurde beim Austüfteln des Organisationsmodells Anfang der 90er Jahre nicht die deutsche Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft (eG) gewählt. Dafür gibt es viele Gründe:
Einzelgenossenschaften lassen sich nicht miteinander verknüpfen wie GmbHs im Syndikatsmodell; eine Dachgenossenschaft hingegen, der alle Häuser gehören, ließe den einzelnen Hausprojekten zu wenig eigenen Spielraum. Außerdem ist die Rechtsform eG mit komplizierterer Gründung und Kontrolle durch den Genossenschaftsverband schwerer zu handhaben.
Umso mehr freuten wir uns, als 2012 das Syndikat mit dem Klaus-Novy-Preis für Innovationen beim genossenschaftlichen Bauen und Wohnen ausgezeichnet wurde. Diesen Preis vergibt die Spar- und Bauverein eG in Solingen (zweitgrößte Wohnungsgenossenschaft in NRW) alle fünf Jahre.

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